Dienstag, 16. März 2010

Der Kosovo und seine ungelösten Eigentums Fragen

Agentur als Verwalter
Die Agentur hat dem stellvertretenden Leiter Xhevat Azemi zufolge inzwischen rund 22.000 Anträge bearbeitet und die Hälfte der Bescheide den Eigentümern zugestellt. In etwa 11.000 Fällen beantragten die Eigentümer, dass ihre Immobilie unter Verwaltung gestellt wird. Das heißt, unter Vermittlung der Agentur wurden in den letzten drei Jahren rund 3.600 Wohnungen, Häuser und Ladenlokale vermietet beziehungsweise verpachtet, so dass die Eigentümer etwa zwei Millionen Euro Einnahmen erhielten.

Problematische Umsetzung
Schwieriger gestalte sich, besetzte Immobilien wieder an die Eigentümer zu übergeben. Die Agentur sorge zwar dafür, dass der Eigentümer auch seine Immobilie wieder in Besitz nehmen kann. „Wenn es einen rechtskräftigen Bescheid gibt und Restitution gefordert wird, führen wir dies auch immer aus“, sagt Azemi. Dabei habe es in der Vergangenheit in manchen Regionen auch Probleme bei der Zusammenarbeit mit der Polizei gegeben. Sie unterstützten die Agentur nicht dabei, rechtskräftige Räumungsklagen auszuführen. Inzwischen habe sich dies aber geändert, meint Ademi und nennt auch den Grund: "Vergangenes Jahr haben wir ein Abkommen mit der Polizei geschlossen und seitdem haben wir keine Probleme mehr."

Weitreichende Möglichkeiten
Ein Beispiel aus der Praxis: Familie Joksimovic verließ während der NATO-Luftangriffe Kosovo und lebt nun in Serbien. Ihr albanischer Nachbar besetzte nach ihrer Flucht ihr Grundstück im Zentrum ihrer Heimatstadt Decani. Er riss ihr Haus ab und baute sich ein neues. Biserka Joksimovic schildert ihre missliche Lage: „Wenn wir zu unserem Haus und Grund wollen, müssen wir jetzt bei unserem Nachbarn um Zutritt ersuchen.“ Azemi gibt in der Regel keinen Kommentar zu solchen Einzelfällen ab, insbesondere nicht bevor er alle Unterlagen eingesehen und beide Seiten angehört hat. Er spricht aber über die Möglichkeiten der Agentur: „Letztendlich können wir, wenn ein Bescheid rechtskräftig ist und falls es für dessen Durchsetzung erforderlich ist, auch ein Objekt abreißen.“ Dies sei aber bislang nicht erforderlich gewesen.






   


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen