Mittwoch, 3. August 2016

Ein Mord vor über 40 Jahren: Zdravko Mustač und Josip Perković zu Lebenslanger Haft verurteilt

Ein vollkommen absurdes Urteil, denn in dieser Höhe Haft Strafen zuverhängen ist nach so vielen Jahren absurd, weil es Befehls Empfänger waren. Mord im Normal Fall max. 15 Jahre, vor allem weil es nur die Auftraggeber waren.

Agentenmord aus niederen Beweggründen

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Deutsches Gericht verurteilt zwei ehemalige jugoslawische Geheimdienstagenten wegen Beteiligung an einem Mord 
Von HUBERT BEYERLE, 3. August 2016
Fast genau 33 Jahre nach der Tat hat heute das Oberlandesgericht München die beiden ehemaligen jugoslawischen Geheimdienstfunktionäre Zdravko Mustač und Josip Perković wegen Mordes in Mittäterschaft zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass beide Angeklagte als Mitglieder des ehemaligen kroatischen Sicherheitsdienstes SDS wesentliche Tatbeiträge zur Ermordung des jugoslawischen Staatsangehörigen Stjepan Đureković am 28. Juli 1983 in Wolfratshausen geleistet haben. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte Zdravko Mustač als politischer Leiter des SDS Ende 1982 oder Anfang 1983 den Angeklagten Josip Perković beauftragt, den Mord an Stjepan Đureković zu planen und vorzubereiten. Der Senat unter dem vorsitzenden Richter Manfred Dauster sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt haben. Ursprünglich, zu Prozessbeginn vor fast zwei Jahren, waren sie nur wegen Beihilfe zum Mord angeklagt worden.
Die beiden Angeklagten waren erst im April 2014 an die deutschen Behörden ausgeliefert worden. Kroatien war ein halbes Jahr zuvor der Europäischen Union beigetreten, hatte aber beim Thema Auslieferung an andere EU-Länder eine spöttisch „Lex Perkovic“ genannte Sonderregel beschlossen, die den europäischen Haftbefehl bei Verjährung ausgesetzt hatte. Auf Druck von Brüssel und Berlin musste Kroatien das Gesetz aufheben und die beiden ehemaligen Geheimdienstgeneräle ausliefern. Perković hatte im unabhängigen Kroatien der 1990er Jahre hohe Geheimdienstposten inne und verfügte daher über gute Verbindungen, die ihn lange schützten. Damit dürfte der Fall einer der ganz seltenen gewesen sein, in denen ein Gericht über hohe Staatsbeamte eines anderen Landes urteilte, das nicht mehr existiert und dessen Nachfolgestaat sich im Zuge der Europäischen Union zu deren Auslieferung gezwungen sah.
Rückblende ins Jahr 1983, das Jahr der Tat. Der Exilkroate Stjepan Đureković wird am 28. Juli 1983 in seiner Garage in Wolfratshausen mit sechs Pistolenschüssen und einem Beilhieb umgebracht. Vermutlich waren es drei Auftragskiller, die, wie das Gericht nicht zum ersten Mal als erwiesen ansieht, vom jugoslawischen Geheimdienst, oder genauer, von dessen kroatischer Abteilung SDS, gedungen waren. Es war nur einer in einer ganzen Reihe von Morden an Exilkroaten, es dürften allein in Deutschland etwa 30 gewesen sein. Warum brachte der kroatische Geheimdienst Jugoslawiens im Exil lebende Kroaten wie Đureković um – aus „niederen Beweggründen“?
Radikalisierung der Exilkroaten
Dazu muss man noch einmal 40 Jahre zurückgehen. Zum Ende des Zweiten Weltkriegs flohen viele Anhänger des kroatisch-faschistischen Ustascha-Regimes, eines kurzlebigen Staates von Hitlers Gnaden, nach Südamerika, Australien, Spanien, aber auch nach Deutschland. Seither gab es in diesen Ländern eine aktive kroatische Untergrundbewegung. Ihr Ziel war die Wiedergewinnung der Unabhängigkeit Kroatiens. Sie hatten ihre eigenen Zeitungen, sie verfassten Flugschriften, hielten Versammlungen ab und einige von ihnen griffen auch zu Terroraktionen. Dazu zählten Morde an jugoslawischen Diplomaten, Guerilla-Aktionen in den Bergen Bosniens und Geiselnahmen. Besondere (und in dieser Zeit berechtigte) Angst hatte die jugoslawische Staatsführung davor, dass ein Bombenanschlag in Jugoslawien selbst den Devisenbringer Tourismus verschrecken könnte. 1983 konnten offenbar ganze 42 Sprengsätze an der jugoslawischen Küste unschädlich gemacht werden.
Đureković selbst war kein Bombenbauer. Er war, bevor er 1982 nach Deutschland auswanderte, in Jugoslawien ein Spitzenmanager im staatlichen Mineralölkonzern INA. Er wusste viel darüber, was schief lief in der jugoslawischen Wirtschaft und vor allem: Er wusste viel über andere Leute an der Spitze Jugoslawiens. Dazu versuchte er sich noch als Buchautor und schrieb Bücher wie: „Ich, Josip Broz-Tito“, eine polemisch-kritische Biografie des Staatschefs und: „Kommunismus: Der große Betrug“.
Darum wird er heute (vorzugsweise von bayrischen Medien) als „Dissident“ bezeichnet. In der Tat hatte Jugoslawien Dissidenten, etwa Milovan Đilas, ein Regimekritiker montenegrinischer Herkunft, der insgesamt neun Jahre in jugoslawischen Gefängnissen saß. Aber nimmt man andere Opfer (und davon verschont gebliebene) als Maßstab, erscheint unwahrscheinlich, dass ein Dissident in den 1980er Jahren wegen des Druckens von Flugblättern auf einer Druckmaschine in einer Garage ermordet worden wäre. Es muss bei Đureković mehr gewesen sein, was ihn auf die Todesliste der jugoslawischen Agenten kommen ließ.
Dabei dürfte nicht unwesentlich sein, dass er, wie im Laufe des Verfahrens klar wurde, Informant des Deutschen Bundesnachrichtendienstes BND war. Nach den Informationen, die vor Gericht gezeigt wurden, war er das auch schon zu der Zeit, bevor er Jugoslawien verlassen hatte, also als hoher Industriemanager. In dieser Position hatte er viel strategisch und militärisch relevantes Wissen erworben, was ihn für ausländische Dienste wertvoll machte. „Đureković war ein Spion des BND“, sagt Anto Nobilo, der kroatische Verteidiger Perkovićs. „Die Verteidigung basierte von Anfang an auf der These, dass Đureković wegen seiner Spionagetätigkeit und nicht wegen seiner politischen oder publizistischen Tätigkeit umgebracht wurde“, so Nobilo.
Zum anderen ist die allgemeine Einschätzung des kroatischen Untergrunds der damaligen Zeit zu sehen. Einige Gruppen, wie die „Kroatische Revolutionäre Bruderschaft“ war als Terrorvereinigung 1968 in Deutschland verboten und danach vom Verfassungsschutz beobachtet und als hochmotiviert und gefährlich eingeschätzt worden.
So hat auch die Bundesregierung damals den kroatischen Untergrund als potenzielle Bedrohung wahrgenommen. „Es gab eine Sicherheitslage, die uns beunruhigte: Wir haben versucht, unseren Staat zu schützen, aber mit rechtsstaatlichen Mitteln“, sagte der ehemalige Innenminister Gerhart Baum, der vom Gericht als Zeuge geladen worden war (obwohl er 1983 nicht mehr im Amt war). „Ich weiß, dass diese Exilkroaten getötet wurden. Sie sollten getötet werden. Das waren Auftragsmorde, und das auf unserem Staatsgebiet. Dagegen haben wir protestiert.“ Aber es hätte eben auch eine gewisse Rücksichtnahme gegen Tito gegeben (der 1983 schon tot war), weil er von Moskau unabhängig und daher ein politisch wichtiger Gesprächspartner war.
Zwei Präsidenten einig im Kampf gegen der Terrorismus
Als wenige Monate nach dem Mord, am 1. Februar 1984, der amtierende jugoslawische Präsident Mika Špiljak, ein Kroate, im Weißen Haus dem US-Präsidenten einen Besuch abstattete, trat Ronald Reagan, nicht bekannt für seine Sensibilität mit kommunistischen Regimen, vor die Presse und erklärte: „Wir haben die Geißel des internationalen Terrorismus besprochen und unsere Absicht unterstrichen, im Kampf gegen ihn zusammen zu arbeiten, wo immer er auftritt und aus welchen Gründen. Die Vereinigten Staaten verurteilen alle terroristischen Angriffe gegen jugoslawische diplomatische Vertreter, und wir werden solche Angriffe auf unserem Territorium nicht dulden.“ Soweit Ronald Reagan.
Aus jugoslawischer Perspektive kam hinzu, dass sich die kroatischen Exilorganisationen in ihrem Streben nach kroatischer Unabhängigkeit nicht klar von ihren faschistischen Wurzeln abgegrenzt hatten, sich sogar teilweise auf sie und ihre Symbole bezogen. Daher erzeugten sie auf der Seite derjenigen, die im Zweiten Weltkrieg Opfer und Gegner der faschistischen Ustascha waren, Ängste, die von der jugoslawischen Staatsführung leicht genutzt werden konnten. Damals war nicht unbedingt abzusehen, dass eine Wiederkehr des Faschismus in der Form der 1940er Jahre keine unmittelbare Gefahr war. Sehr real aber war die Gefahr, dass der labile Bundesstaat Jugoslawiens zerfallen könnte. Das geschah dann in den 1990er Jahren, als aus dem kroatischen Untergrund eine Unabhängigkeitsbewegung entstand, die 1991 tatsächlich die Unabhängigkeit Kroatiens erreichte. Der Widerstand der serbisch dominierten Staatsführung Jugoslawiens dagegen führte in den nächsten Krieg. 
In Kroatien selbst herrscht heute die populäre Meinung, dass die „Udbaschi“, also die Geheimdienstleute, benannt nach dem ursprünglichen Namen von Titos Geheimdienst UDBa, bestraft gehören und die Exilkroaten der damaligen Zeit Helden und Vorkämpfer der Unabhängigkeit gewesen seien. In den 1970er und 1980er Jahren aber galten sie als Terroristen oder als deren Wegbereiter.
Daher erscheint es auch paradox, dass die kroatische Regierung so lange gezögert hat, die beiden Angeklagten auszuliefern. Dahinter steckten zum einen die guten Beziehungen der Angeklagten zu den Polizei- und Justizbehörden. Zum anderen zeigt sich darin die hohe institutionelle und personelle Kontinuität des kroatischen Staates, der sehr vieles, darunter natürlich auch viel Personal des jugoslawischen Vorgängerstaates übernommen hat.
Wer gab den Auftrag?
Das Münchner Oberlandesgericht hat die Tatbeteiligung der beiden Angeklagten aufgrund ihrer Funktionen rekonstruiert: Perković war im kroatischen Arm des jugoslawischen Geheimdienst zuständig für die Kroaten in der Emigration. Da der Auftragsmord vom Geheimdienst aus beauftragt worden war, musste er beteiligt gewesen sein. Den Auftrag dazu bekam er wohl von seinem Chef, dem Leiter des kroatischen Geheimdienstarmes, Zdravo Mustač. Aber handelte dieser aus eigenem Antrieb? Oder wer gab ihm den Auftrag? Es könnte eben, mehr oder weniger explizit, der gleiche Mika Špiljak gewesen sein, der sich wenig später mit Ronald Reagan einig ist im Kampf gegen den Terrorismus. Noch immer ist nicht geklärt, wer wirklich den Mordauftrag ausgeführt hat. Wer ihn gegeben hat, scheint für das Gericht geklärt, aber es sind zwei Namen in einer Befehlskette, von der man nicht sicher weiß, wie weit sie reichte,  und die in einem großen Anti-Terrorismus-Konsensumfeld stattfand.
Der Staatsschutzsenat am OLG sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten „heimtückisch und aus niederen Beweggründen“ gehandelt haben. Unter „niederen Beweggründen“ verstehen Juristen insbesondere folgende: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, Ausländer- und Rassenhass, Neid, Rache, Ehrenmord. Selbst bei größter Abneigung gegen die Angeklagten kann man ihnen vernünftigerweise keines dieser Motive unterstellen. Wenn sie eine wesentliche Rolle in der Befehlskette gespielt haben, dann nur aus einem Grund: Karrierewillen.
Es soll einige geben, die aus Karrierewillen manchmal auch Pflicht genannt  Befehle zum Töten gegeben haben und dennoch allgemein geachtete Personen sind.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Angeklagten Nobilo hat angekündigt, dass er beim Bundesgerichtshof in Revision gehen werde.
 

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