Mittwoch, 13. Februar 2019

Im Solde von Verbrecher Organisationen: Heiko Maas, bis Katharina Barley: Straffreiheit für "Ayslanten", bei Angabe falscher Identität und Betrug

Kaum zuglauben, das man für die Grünen und SPD Verbrecher Banden so weiter machen will, trotz Anschläge, vieler Morder und Betrug ohne Ende. Phantasie Namen müssen geduldet werden und Mehrfach abkassieren. Die Schweiz sperrt sofort alle Gelder, auch wenn die angeblichen Asylanten in die Heimat reisen, was Verbrecher Banden mit einer gekauften Justiz heute in Deutschland dulden, damit fördern. 
Hintergrund der gekauften Dumm SPD Banden die sich gut schmieren lassen von kriminellen Organisationen und der Schleuser Mafia.

Die EU Mafia, will die gekauften ID, gefakten Diplome, Schulzeugnisse, Fake Ausbildung anerkennen











Straffreiheit für Asylbetrüger bleibt   Änderungsvorschläge von Horst Seehofers Innen- an Katarina Barleys Justizministerium gescheitert
Nach Informationen der „Welt“ lehnt das Bundesjustizministerium einen Vorstoß des Bundesinnenministeriums zur Strafbarkeit von Falschangaben von Asylsuchern bislang ab. Auch bei der letzten Änderung des Asylgesetzes, die im Dezember in Kraft getreten ist, hatte der Gesetzgeber auf eine Ahndung oder Bestrafung solcher Verstöße verzichtet, und das obwohl sie auf ein hohes kriminelles Potenzial hinweisen können. So ist bekannt, dass der Weihnachtsmarktattentäter von Berlin, Anis Amri, gleich unter zehn verschiedenen Identitäten bekannt war und sich durch die damit erlangten Finanzmittel seine Attentatspläne finanzieren konnte, die zwölf Menschen das Leben gekostet haben. Andere Beispiele gäbe es zuhauf.
Gescheitert sind Änderungsvorschläge bislang an Justizministerin Katarina Barley (SPD). Lorenz Caffier, Innenminister von Meck­lenburg-Vorpommern und Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Bundesländer, forderte den Bundesgesetzgeber in der „Welt“ auf, eine Lösung zu finden und Täuschungen gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Asylsuchern konsequent zu bestrafen. Die Innenminister der Länder forderten ein Ende der Tatenlosigkeit des Bundes.
Asylbewerber sind bislang im Rahmen des Asylverfahrens zu keinerlei Mitwirkung verpflichtet. Selbst offensichtliche Phantasienamen müssen bei Papierlosigkeit als Ersatz akzeptiert werden. Schon beim ersten Kontakt mit einer deutschen Behörde wird einem Asylsucher der Eindruck vermittelt, dass man mit Schummeln in der Bundesrepublik weiter kommt als mit Ehrlichkeit. Ein entsprechendes Bild bekommt er von der Ethik und Moral in der Bundesrepublik. Ohne eine entsprechende Sanktionierung festgestellter Identitätstäuschungen und Rechtsverstöße wird andererseits in der Restgesellschaft, deren Rechtsverstöße etwa im Steuerbereich oder Straßenverkehr sanktioniert werden,  die Akzeptanz für Asylsucher weiter abnehmen.
Bereits Ende 2017 hatten sich auf Antrag des damals noch rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen die Justizminister von Bund und Ländern mit dem Thema befasst. Es blieb dabei, dass im Asylverfahren auch wiederholte falsche Angaben von Asylsuchern zu Alter, Identität oder Staatsangehörigkeit nicht strafbar sind. 
Eine Änderung scheiterte schon damals am Widerstand des Justizministeriums. Das Haus von Minister Seehofer hält jedoch erklärtermaßen an seinem Willen fest, die Strafbarkeitslücke zu schließen: „Aus ordnungspolitischen Gründen besteht ein Interesse daran, Identitätstäuschungen sowie sonstige Falschangaben im Asylverfahren zu unterbinden.“ 
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Die Opposition im Bundestag, vor allem FDP und AfD, forderten die Regierung zum Handeln auf, weil eine zuverlässige Identitätsfeststellung die Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Asylverfahrens ist. Aber auch zur Bekämpfung von Sozialmissbrauch sowie aus Sicherheitsgründen hätte die Bundesregierung schon längst gehandelt haben müssen.   


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