Sonntag, 8. Januar 2012

Die Lügen zur "false flag" Operation, für den Kosovo Krieg

Die NATO suchte damals auch eine neue Aufgabe, was einer der Gründe war, mit üblen Verbrechern, einen Krieg zu inzenieren! Die Fakten, das Alles eine Lüge war und der Autor war sogar noch Ende 1999 in Albanien, ohne das irgendwo Flüchtlinge zusehen waren, die Triester Fähre war eingestellt, seit Oktober über den Winter, mangels Gäste und die Bari Fähren fuhren fast leer.!

Die Lügen in einer WDR Doku, obwohl alle Fakten und Berichte, das Gegenteil sagten.



Dietmar Hartwig, ehemaliger Leiter der europäischen Beobachtermission
im Kosovo (ECMM), beendete am Mittwoch vor dem UN-Tribunal in Den
Haag seine fast dreitägige Zeugenaussage.
Von November 1998 bis März
1999 im ECMM-Regionalbüro in der Kosovo-Hauptstadt Pristina
stationiert,……………
Der deutsche Militär im Ruhestand, der erst dieser Tage einen
Beobachtereinsatz in Afghanistan beendet hatte, entlastete mit seinen
Schilderungen über die Lage im Kosovo Milosevic erheblich. Im
Zentrum, so Hartwig, standen immer wieder »Provokationen« der
kosovo-albanischen UCK, denen die serbischen und jugoslawischen
Sicherheitskräfte »diszipliniert und kontrolliert« begegneten. Ihm
seien keine Fälle bekannt, in denen serbische oder jugoslawische
Sicherheitskräfte agiert hätten, ohne zuvor durch die »übliche
Guerilla-Taktik der UCK« provoziert worden zu sein.

Hartwig wertete die UCK als kriminelle Organisation, die nicht nur
die Sezession von Serbien zum Ziel hatte, sondern auch die
Vertreibung aller Serben aus dem Kosovo. Nicht nur die Angriffe auf
jugoslawische Sicherheitskräfte, auch die Ermordung von Albanern, die
sich für den Verbleib des Kosovo in Jugoslawien und damit gegen die
Ziele der UCK aussprachen, gehörten demnach zum Alltag in der
südserbischen Krisenprovinz. Nach Meinung Hartwigs gab es bis zum
Abzug seiner Mission aus dem Kosovo wenige Tage vor Beginn der
NATO-Angriffe am 24. März 1999 »keinen einzigen Grund für irgend
jemanden, sich in die Aktivitäten der jugoslawischen Regierung im
Kosovo einzumischen«.
http://www.jungewelt.de/2005/03-10/001.php

General Dr. Heinz Loquai: Die NATO löste die Humanitäre Kathastrophe im Balkan aus 
http://profile.ak.fbcdn.net/hprofile-ak-snc4/41592_64265757993_7225948_n.jpg

Aus dem aktuellen UN Report
“Ethnic Albanian Criminal Groups” are the only national group discussed in the 2006 Europol [European department of Interpol] publication The Threat from Organized Crime:
“Ethnic Albanian organized crime groups have established themselves in many European Union Member States and beyond… ethnic Albanian crime groups are found to extend their role from facilitators to achieving full control in certain crime areas. They adapt without difficulties to local or changing situations.”
No “Freedom Fighters”, Just Criminals and Thugs
………………..

No, it has nothing to do with “freedom”, “independence” or “self-determination”, it is all about illicit trade, crime without punishment, lawlessness, thuggery and insatiable greed.
Criminals, Terrorists or Politicians? In Kosovo-Metohija, all Three.

Excerpt from the UN Office on Drugs and Crime report for March 2008
[pg 52] According to an Interpol statement made before the U.S. Congress in 2000:
http://www.unodc.org/documents/data-and-analysis/Balkan_study.pdf
GIS Report: Die UCK Terror Camps der Bin Laden Leute in Nord Albanien ( 1 2)

ARD Doku von Allan Little, wie die UCK durch Terror und Mord den Kosovo Krieg provozierte


US Sonder Gesandter Robert Gelbard, UN-Reports und die OSCE Reports klassifizierten die UCK – KLA als eine kriminelle und Terroristische Organisation. Finanziert über den Frauen- und Drogen Handel und als feige und desorganisierte Bande, welche vor jedem Serbischen Polizei Einsatz davon lief. Eine 10-teilige Doku, über die Kriegs Inzenierung durch Morde und Terror der NATO und der EU, um den Kosovo Krieg zu provozieren.
aus Balkan-Spezial UCK Terroristen

Eng mit den  Terroristen Bin Laden, sogar mit Damir Fazllic verbunden, dem Izebegovic Waffen Lieferanten, für jede Verbrecher Bande.

Geheimdienste und Rechtsstaat – Über Staatsterrorismus, Unterwanderung und Whistleblower
Ein Gespräch mit ANNIE MACHON, 8. März 2011 - Annie Machon war Agentin des britischen Inlandsgeheimdienstes MI5. Sie begann ihre Karriere 1991 in de...
mehr...
Kurz gesagt, wird Terrorismus und Anschläge inzenteirt genauso wie Terror Aktionen. siehe direkte Ausbildung durch die SAS, Nah-Ost Leute von Bin Laden und Ex-Afhganistan Kämpfer (+ Delta Force Ausbilder der USA udn MPRI) in Nord Albanien und in Bosnien.


False Flag Terrorism: Manchmal trügt der Schein
von Dr. Bruno Bandulet, Bad Kissingen


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False Flag Terrorism wurde auch dem Kreml im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen in Moskau unterstellt, die tsche tschenischen Terroristen angelastet wurden, objektiv aber zum Wahlsieg Putins beitrugen. Andererseits war es verdächtig, dass die russische Journalistin Politkowskaja unmittelbar vor Putins Deutschlandbesuch ermordet wurde – und der in London lebende Ex-Spion Litwinenko kurz vor dem Gipfeltreffen der EU und Russlands. Dass beide Morde Russ land enorm geschadet haben, steht ausser Zweifel. Eine vergleichsweise kleinformatige Operation dieser Art war der von der NS-Regierung inszenierte Überfall auf den Sender Gleiwitz am 31. August 1939, der von Hitler als eine Rechtfertigung unter anderen für den Angriff auf Polen benutzt wurde.
Dank der Forschungsarbeit des Schweizer Historikers Daniele Ganser kann es als «sehr wahrscheinlich» gelten (so Ganser gegenüber dem DeutschlandBrief), dass inszenierter Terrorismus auch in Westeuropa von Nato-Geheimdiensten praktiziert wurde. Einzelheiten – vor allem über die mysteriöse Organisation Gladio – sind nachzulesen in Gansers Buch «Nato’s Secret Armies», das im kommenden Jahr auch in Deutsch herauskommen wird. Am l1. April 2005 erschien ein diesbezüglicher Artikel im Hamburger Spiegel, der sich weitgehend auf Gansers Recherchen stützte.
Der Spiegel machte dabei allerdings den Fehler, nicht klar zwischen dem Gründungszweck der Nato-Geheimarmee Gladio (benannt nach dem römischen Kurzschwert) und ihrer späteren Verwicklung in terroristische Aktivitäten zu trennen. Aufgabe von Gladio sollte es sein, sich im Falle eines sowjetischen Grossangriffs auf Westeuropa überrollen zu lassen und später den Widerstand aufzunehmen. Dazu wurde eine Vielzahl geheimer Waffenlager angelegt. Die Organisation existierte in allen Nato-Ländern (und in der Schweiz). Die Hauptfederführung lag beim Pentagon, direkt zuständig waren zwei Unterkomitees beim Nato-Hauptquartier, in denen vor allem Generäle aus den Militärgeheimdiensten sassen. Als Ausbilder der Partisaneneinheiten fungierte der britische SAS. Die genaue personelle Stärke von Gladio wurde nie bekannt. Ganser sprach von 600 bis 1000 Leuten allein in Italien – eine grobe Schätzung.
1990, nach dem Ende des kalten Krieges, brach die Geheimhaltung zusammen, die erstaunlicherweise jahrzehntelang funktioniert hatte. Lediglich in drei Ländern folgte eine parlamentarische Untersuchung: in Italien, Belgien und in der Schweiz. In Deutschland, wo Aktivitäten «befreundeter Geheimdienste» für die Justiz grundsätzlich tabu sind, wurde die Affäre unter den Teppich gekehrt.
Am ergiebigsten sind die in Rom liegenden Dokumente, die von Ganser, dessen Familie aus dem Tessin stammt, komplett ausgewertet wurden. Sie lassen nur den Schluss zu, dass Gladio und die hinter der Organisation stehenden Geheimdienste inklusive CIA nicht nur für den Krieg trainierten, sondern auch eingesetzt wurden, um einen Linksrutsch in Italien zu verhindern. Und zwar mit Hilfe von verheerenden Terroranschlägen, die ab 1969 Italien erschütterten und die den Roten Brigaden und damit auch der italienischen Linken in die Schuhe geschoben wurden, um diese zu diskreditieren. (Umfangreiche Recherchen dazu finden sich auch in: Regine Igel, «Terrorjahre – Die d

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http://www.zeit-fragen.ch/ausgaben/2007/nr29-vom-2472007/false-flag-terrorism-manchmal-truegt-der-schein/

Die Erfindung einer angeblichen Albaner Verfolgung im Kosovo ( 1 2) 

siehe auch WDR Doku

Kosovo: WDR Ausstrahlung: Es begann mit einer Lüge

http://www.youtube.com/watch?v=HBHefedY4fw

Die Urteile und AA-Berichte zeigen, das es keine systematische Verfolgung der "Albaner" gegeben hat, sondern nur gegen Terroisten vorgegangen wurde. ... Schließlich haben die Serebn ja auch die OSZE-Kosovo Verifikation Mission als beobachter ins LAnd gelassen und bei Einsätzen mitgenommen.

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Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 12. Januar 1999 an das Verwaltungsgericht Trier (Az: 514-516.80/32 426):

"Eine explizit an die albanische Volkszugehörigkeit anknüpfende politische Verfolgung ist auch im Kosovo nicht festzustellen. Der Osten des Kosovo ist von den bewaffneten Konflikten bislang nicht erfaßt, das öffentliche Leben in Städten wie Pristina, Urosevac, Gnjilan usw. verlief im gesamten Konfliktzeitraum in relativ normalen Bahnen." Das "Vorgehen der Sicherheitskräfte (war) nicht gegen Kosovo-Albaner als ethnisch definierte Gruppe gerichtet, sondern gegen den militärischen Gegner und dessen tatsächliche oder vermutete Unterstützer".





Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom: 29. Oktober 1998 (Az: 22 BA 94.34252):

"Die den Klägern in der Ladung zur mündlichen Verhandlung angegebenen Lageberichte des Auswärtigen Amts vom 6. Mai, 8. Juni und 13. Juli 1998 lassen einen Rückschluß auf eine Gruppenverfolgung ethnischer Albaner aus dem Kosovo nicht zu. Nicht einmal eine regionale Gruppenverfolgung, die allen ethnischer Albanern aus einem bestimmten Teilgebiet des Kosovo gilt, läßt sich mit hinreichender Sicherheit feststellen. Das gewaltsame Vorgehen des jugoslawischen Militärs und der Polizei seit Febrauar 1998 bezog sich auf separatistische Aktivitäten und ist kein Beleg für eine Verfolgung der gesamten ethnischen Gruppe der Albaner aus dem Kosovo oder einem Teilgebiet desselben. Es handelte sich bei den jugoslawischen Gewaltaktionen und Gewaltexzessen seit Februar 1998 um ein selektives gewaltsames Vorgehen gegen die militärische Untergrundbewegung (insbesondere der UCK) und deren Umfeld in deren Operationsgebieten. ... Ein staatliches Verfolgungsprogramm, das sich auf die gesamte ethnische Gruppe der Albaner bezieht, besteht nach wie vor nicht."





Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 4. Februar 1999 (Az: A 14 S 22276/9cool:

"Die dem Senat vorliegenden Erkenntnisse stimmen darin überein, daß die zeitweise befürchtete humanitäre Katastrophe für die albanische Zivilbevölkerung ... nach dem Abflauen der Kämpfe im Anschluß an die Ende 1998 mit der serbischen Führung getroffene Übereinkunft (Lagebericht Serbien des Auswärtigen Amtes vom 18. 11. 199cool abgewendet werden konnte und daß sich seitdem sowohl die Sicherheitslage wie auch die Lebensbedingungen der albanisch-stämmigen Bevölkerung spürbar gebessert haben. ... Namentlich in den größeren Städten verläuft das öffentliche Leben zwischenzeitlich wieder in relativ normalen Bahnen (vgl. hierzu Auswärtiges Amt vom 12. 1. 1999 an VG Trier; vom 28. 12. 1998 an OVG Lüneburg und vom 23. 12. 1998 an VGH Kassel), auch wenn sich die Spannungen zwischen den Bevölkerungsgruppen auf Grund einzelner Gewalttaten zwischenzeitlich erhöht haben... Auch einzelne Fälle exzessiver Gewalttaten gegen die Zivilbevölkerung, die, wie etwa in Racak, in der Weltöffentlichkeit der serbischen Seite zur Last gelegt werden (Anmerkung eka: dies hat sich inzwischen als falsch erwiesen und große Empörung ausgelöst hatte ..., lassen nach Zahl und Häufigkeit derartiger Exzeßtaten unter den gegebenen Umständen nicht den Schluß zu, daß deshalb jeder im Kosovo lebende Albaner mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit einer extremen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt ist und mithin auch jeder Rückkehrer von Tod und schwersten Verletzungen bedroht sei."





Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24.Februar 1999 (Az: 14 A 3840/94.A):

"Für ein geheimes Programm oder einen auf serbischer Seite vorhandenen stillschweigenden Konsens, das albanische Volk zu vernichten, zu vertreiben oder sonst in der vorstehend beschriebenen extremen Weise zu verfolgen, liegen keine hinreichend sicheren Anhaltspunkte vor. ... Wenn die serbische Staatsmacht ihre Gesetze durchsetzt und dadurch zwangsläufig Druck auf die sich vom Staat abkehrende und eine Boykotthaltung einnehmende albanische Volksgruppe ausübt, geht die objektive Zielrichtung dieser Maßnahmen eben nicht auf eine programmatische Verfolgung dieser Bevölkerungsgruppe ... Selbst wenn der serbische Staat wohlwollend in Kauf nimmt oder gar beabsichtigt, daß ein Teil der Bürger, der in einer solchen Situation für sich keine Perspektiven sieht oder Zwangsmaßnahmen entgegen will, ins Ausland ausweicht, stellt dies kein auf die Gesamtheit der albanischen Bevölkerungsmehrheit (im Kosovo) zielendes Verfolgungsprogramm dar".

"Wenn im übrigen der (jugoslawische) Staat auf die Separatismusbestrebungen mit konsequenter und harter Durchführung der Gesetze sowie mit antiseparatistischen Maßnahmen reagiert, denen sich ein Teil der Betroffenen ins Ausland entzieht, ist dies kein vom (jugoslawischen) Staat programmatisch gesteuerter Vorgang, der auf die Ausgrenzung und Vertreibung der Minderheit abzielt, sondern im Gegenteil auf ein Sicheinfügen dieses Volkes in den Staatsverband."

"Auch die Ereignisse seit Februar/März 1998 lassen ein Verfolgungsprogramm wegen albanischer Volkszugehörigkeit nicht erkennen. Die Maßnahmen der bewaffneten serbischen Kräfte sind in erster Linie auf die Bekämpfung der UCK und deren vermutete Anhänger und Unterstützer gerichtet."





Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 11.März 1999 (Az: 13A 3894/94.A):

"Albanische Volkszugehörige aus dem Kosovo waren und sind in der Bundesrepublik Jugoslawien keiner regionalen oder landesweiten Gruppenverfolgung ausgesetzt." (Leitsatz 1)

http://www.refugees.net/kosovo/wiebitte.html 



U.S. Senate Republican Policy Committee - Larry E. Craig, Chairman - Jade West, Staff Director
Publications Issue List Vote Analysis Main Page
March 31, 1999
The Kosovo Liberation Army: Does Clinton Policy Support Group with Terror, Drug Ties?
From 'Terrorists' to 'Partners'



On March 24, 1999, NATO initiated air attacks on Yugoslavia (a federation of two republics, Serbia and Montenegro) in order to impose a peace agreement in the Serbian province of Kosovo, which has an ethnic Albanian majority. The Clinton Administration has not formally withdrawn its standing insistence that Belgrade sign the peace agreement, which would entail the deployment in Kosovo of some 28,000 NATO ground troops -- including 4,000 Americans -- to police the settlement. But in recent days the Clinton public line has shifted to a demand that Yugoslav President Slobodan Milosevic halt the offensive he has launched in Kosovo, which has led to a growing humanitarian crisis in the region, before there can be a stop to the bombing campaign.
One week into the bombing campaign, there is widespread discussion of options for further actions. One option includes forging a closer relationship between the United States and a controversial group, the Kosovo Liberation Army (KLA), a group which has been cited in unofficial reports for alleged ties to drug cartels and Islamic terrorist organizations. This paper will examine those allegations in the context of the currently unfolding air campaign.
Results of Week One
The air assault is a product of a Clinton policy, which for months has been directed toward intervention in Kosovo, in either the form of the use of air power or of the introduction of a peacekeeping ground force -- or of air power followed by a ground force. [For details on the turbulent history of Kosovo and of the direction of Clinton policy leading to the current air campaign, see: RPC's "Senate to Vote Today on Preventing Funding of Military Operations in Kosovo: Airstrikes Likely This Week," 3/23/99; "Bombing, or Ground Troops -- or Both: Clinton Kosovo Intervention Appears Imminent," 2/22/99; and "Bosnia II: The Clinton Administration Sets Course for NATO Intervention in Kosovo," 8/12/98.] Just hours before the first bombs fell, the Senate voted 58 to 41 (with 38 Republicans voting in the negative) to authorize air and missile strikes against Yugoslavia (S. Con. Res. 21). The Senate then approved by voice vote a second resolution expressing support for members of the U.S. Armed Forces engaged in military operations against Yugoslavia (S. Res. 74)....
http://rpc.senate.gov/releases/1999/fr033199.htm





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