Milliarden gestohlen mit Blödsinn
Digitalisierung der Verwaltung: Ziel deutlich verfehlt
Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hätten Bund und Länder bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen online anbieten müssen. Dieses Ziel haben sie deutlich verfehlt: Bisher sind nur 19 % der digitalisierbaren Verwaltungsleistungen online verfügbar. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) muss seine Rolle als Koordinator für die Verwaltungsdigitalisierung aktiver wahrnehmen. Es muss dafür sorgen, dass Bund und Länder zentrale IT-Lösungen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bereitstellen und eine föderale Digital- und IT-Strategie entwickeln.
Zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes hat das koordinierende BMI zwei Programme eingerichtet: Das Digitalisierungsprogramm Bund für die Verwaltungsleistungen des Bundes und das Digitalisierungsprogramm Föderal für die Verwaltungsleistungen, die Bund und Länder gemeinsam erbringen. Dafür stellte der Bund insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Hälfte hiervon blieb allerdings bis Ende 2022 ungenutzt.
Ziel des Onlinezugangsgesetzes klar verfehlt
Bund und Länder konnten bis Ende 2022 lediglich 4 % ihrer digitalisierbaren Verwaltungsleistungen gemäß den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes anbieten. Weitere 15 % waren online verfügbar. Zudem werteten Bund und Länder eine Verwaltungsleistung schon dann als online verfügbar, wenn diese in nur einer Kommune online verfügbar ist. Der tatsächliche Digitalisierungsgrad ist daher noch deutlich niedriger.
https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023/onlinezugangsgesetz.html
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„Unverständlich“, „viel zu spät“: Bundesrechnungshof rechnet mit Prestigeprojekt von Merz ab
Verteidigungsministerium
Ursula von der Leyen und die hungrigen Möpse - brisante Neuigkeiten in der Berateraffäre
Friedrich Merz (70, CDU) mit seinem Mann fürs Digitale: Karsten Wildberger (li.,56, CDU)
Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP
Miriam Hollstein
04.08.2026 - 18:58 Uhr
Berlin – Er soll das „Fundament für Deutschlands digitale Zukunft“ schaffen. Die Rede ist vom „Deutschland-Stack“, einem Prestigeprojekt der Bundesregierung. Dahinter steckt eine gemeinsame digitale Infrastruktur, die dafür sorgen soll, dass Staat und Verwaltung in Deutschland schneller, einheitlicher und einfacher digital arbeiten können. Doch jetzt kritisiert der Bundesrechnungshof in einem bislang unveröffentlichten Bericht (liegt BILD vor) das Vorhaben massiv.
Entlastung schöngerechnetDer Milliarden-Trick im Anti-Bürokratie-Plan
Der große Anti-Bürokratieplan rechnet alte Entlastungen als neue Milliarden-Erfolge.
Das zuständige Digitalministerium unter Leitung von Ex-Media-Saturn-Manager Karsten Wildberger (56, CDU) habe es „versäumt“, mit dem Projekt verbundene Risiken und Abhängigkeiten zu erkennen und sauber zu planen, schreiben die Prüfer.
Besonders brisant: Wichtige technische Standards fehlen noch immer. Trotzdem wurden bereits erste IT-Lösungen beschlossen. Der Rechnungshof warnt vor teuren Nachbesserungen.
https://www.bild.de/politik/inland/b...ec2d71c8bee0a3Ausgaben nicht immer geprüft
Weitere Kritik: Das zentrale Projektmanagement-Tool zur Verwaltungsmodernisierung werde „viel zu spät bereitgestellt“. Es sei davon „auszugehen, dass das Tool den Ressorts erst über ein Jahr nach Beschluss der Modernisierungsagenda Bund bereitsteht“, heißt es in dem Bericht, der an den Haushaltsausschuss des Bundestags adressiert ist.
Auch die Kontrolle von IT-Ausgaben funktioniert nach Ansicht der Prüfer nur eingeschränkt. Tausende Vorhaben konnten nicht fristgerecht geprüft werden. Ob Ministeriumsauflagen später überhaupt eingehalten werden, sei bislang „nicht geregelt“.
Vorbild Deutschland für jeden Betrug bis zur Bundeswehr
Bußgeldbescheid aus Bonn Straßenbauunternehmen müssen 60 Millionen Euro Strafe wegen Preisabsprachen zahlen
Bis 2019 haben laut Bundeskartellamt mehrere Unternehmen den Markt für Asphaltreparaturen untereinander aufgeteilt. Um die verbotenen Absprachen zu verschleiern, wurden Codewörter verwendet.
06.08.2026, 16.52 Uhr

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Millionenhöhe wegen verbotener Preisabsprachen bei der Reparatur von Straßen verhängt. Die Bußgelder in Höhe von insgesamt 60,3 Millionen Euro richten sich laut einer Mitteilung der Behörde gegen sechs Unternehmen. Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig.
»Die führenden DSK-Anbieter haben sich über viele Jahre zahlreiche Aufträge der öffentlichen Hand gegenseitig zugespielt«, sagte Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt. DSK steht für »Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise«, ein Verfahren zur Sanierung von Straßen und anderen Asphaltflächen.
Die Unternehmen hätten sich den Markt aufgeteilt und sich regelmäßig über Ausschreibungen abgestimmt, heißt es vom Bundeskartellamt. Von den Absprachen seien öffentliche Auftraggeber in ganz Deutschland betroffen sowie »private Auftraggeber wie Betreiber von Flughäfen, Häfen und Autoteststrecken«.
Im Frühjahr und Sommer sollen sich die Straßenbauunternehmen für Absprachen einmal im Monat getroffen haben, »sehr häufig in Kassel«, schreibt das Bundeskartellamt.
Preisvorgaben seien aber auch per Telefon, Mail oder Messengern wie WhatsApp und Signal mitgeteilt worden. Dafür seien Codes verwendet worden: Der Preis wurde demnach unter anderem als Meter- oder Kilometerangabe, als Wurst- oder Bierpreis, als Sponsorenbetrag oder als Hotelzimmerpreis »verschlüsselt kommuniziert«.
Die Absprachen seien im September 2019 beendet worden, teilte die Bonner Behörde mit. Einige der Straßenbauunternehmen kooperierten demnach mit dem Bundeskartellamt in einem Kronzeugenprogramm, was bußgeldmindernd berücksichtigt worden sei.

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