Multilaterales Investitionsabkommen
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Das Multilaterale Abkommen über Investitionen (MAI) ist ein internationales Vertragswerk zwischen transnationalen Konzernen, den OECD-Staaten und der Europäischen Union. Es hätte in den Unterzeichnerstaaten direkte Auslandsinvestitionen fördern sollen. Dazu hätten die Rechte internationaler Investoren umfassend gestärkt werden sollen.Der Investitionsschutz im Rahmen des MAI wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erarbeitet und wäre über den von der Welthandelsorganisation gewährten Investitionsschutz hinausgegangen. Das MAI sollte auch Nicht-OECD-Mitgliedern offen stehen.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit begannen 1995 die Verhandlungen zwischen Wirtschaft und Politik mit Einbezug der Entwicklungsländer. 1997 wurden sie durch eine Indiskretion bekannt und zunächst in Kanada, den USA und etwas später in Europa, unter zurückhaltender Berichterstattung der Massenmedien, öffentlich diskutiert. Aufgrund des sich daraufhin formierenden zivilgesellschaftlichen Widerstands wurde im September 1998 von 450 Vertretern multinationaler Konzerne eine Erklärung abgegeben:
Die Verhandlungen wurden trotzdem zunächst ausgesetzt. Im Dezember 1998 scheiterte das MAI am Widerstand Frankreichs. Trotz des offiziellen Scheiterns wurden viele MAI-Ideen seitdem in die Regelwerke der großen Wirtschaftsgemeinschaften der Welt aufgenommen. Mit dem gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa hätten die Regelungen in Europa Verfassungsrang bekommen.„Die Entstehung von Aktivistengruppen droht die öffentliche Ordnung, die rechtmäßigen Institutionen und den demokratischen Prozeß zu untergraben. [...] Es müßten Regeln aufgestellt werden, um die Legitimität dieser aktivistischen regierungsunabhängigen Organisationen zu klären, die vorgeben, die Interessen großer Teile der Zivilgesellschaft zu vertreten.“
– Geneva Business Dialogue
Zum Thema Nr.16, 24.04.1998
Das MAI-Abkommen, (re)visited.
Das "MAI", ein Ermächtigungsgesetz für die Multis
Claudia von Werlhof
Vom MIA zum MAI
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Der "Investor" und die "Investition"; einziger Maßstab gesellschaftlichen Handelns
Im Mittelpunkt des neuen Welt-Verfassungs-Entwurfs steht einzig und allein der "Investor" und seine "Investition". Das ist der Grund, warum niemand Böses ahnt, wenn er davon hört, solange er nicht weiß, was alles als Investition gilt und inwiefern diese Investitionstätigkeit einen geradezu absoluten Maßstab für das gesamte gesellschaftliche Leben abgeben soll. Im MAI wird definiert: Investition ist "jede Art von Vermögenswert, der in direktem oder indirektem Eigentum oder unter direkter oder indirekter Kontrolle eines Investors steht" (II Geltungsbereich und Anwendung, 2., Fassung Oktober 1997, II.2). Kein Wort von Arbeitsplätzen, nützlicher Tätigkeit für die Bedürfnisse der Bevölkerung, Schonung von Ressourcen etc., also all dem, was der normale Mensch sich vielleicht (immer noch) unter einer Investition vorstellt, zumal fast sämtliche Medien suggerieren, ausschließlich in dieser Weise von Investitionen zu reden. Statt dessen ist im MAI Investition alles, aber auch alles, was ein "Investor" tut, ob er nun tatsächlich durch seine Investition Arbeitsplätze schafft, ob er gar das Gegenteil tut, einfach nur sein Eigentum und seine Verfügung über Ressourcen mehrt, ob er spekuliert, mit Drogen, Waffen und Frauen handelt, "Geld wäscht", bestehende Märkte durchdringt bzw. monopolisiert, neue Märkte schafft, die er beherrscht (z.B. genetisch veränderte Nahrungsmittel), oder die lokalen Bodenschätze plündert (wie Shell in Nigeria), sich Grund und Boden verschafft, um neue Agroindustrien aufzubauen (vgl. das Ende der mexikanischen Agrarreform nach 4 Jahren NAFTA, einem MAI-ähnlichen Abkommen mit den USA und Kanada; vgl. auch die Firma Pioneer und ihren Versuch, in Österreich genmanipulierten Mais anzubauen), oder das örtliche "geistige Eigentum" für sich patentiert (sich sog. TRIPS, "trade related intellectual property rights", sichert)........................................
http://www.nadir.org/nadir/initiativ/agp/free/mai/ermaechtigungsgesetz.htm
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