27.11.2009 11:41
Rumänisches Verfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Menschenrechte
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die deutsche Übersetzung eines Urteils des rumänischen Verfassungsgerichtshofs (Curtea Constitutionala a României) veröffentlicht, in dem das dortige Gesetz zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten als verfassungswidrig verworfen wurde. Das Urteil wurde am 8. Oktober verkündet und liegt seit dem 23. November in schriftlicher Form (PDF-Datei) vor. Darin heißt es, durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung würden die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Ausnahmen vom Fernmeldegeheimnis "zur Regel" gemacht. Auch wenn das Gesetz nicht Kommunikationsinhalte betreffe, vereitelten und hemmten die zu speichernden Daten wahrscheinlich die freie Ausübung der Rechte auf Fernmelde- und Meinungsfreiheit. Die fortwährende Vorratsspeicherung reiche aus, um in den Menschen die berechtigte Sorge um die Wahrung ihrer Privatsphäre und die Furcht vor einem möglichen Missbrauch zu wecken....
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Da müssten die Rechte des Einzelnen mit denen der Allgemeinheit abgewogen werden. In diesem Zusammenhang verweisen die rumänischen Richter auf ein Urteil (PDF-Datei) des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 1978. Demnach könnten Eingriffe ohne ausreichende Garantien die Demokratie, die eigentlich verteidigt werden soll, untergraben oder sogar zerstören. Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert nun, die Bundesregierung müsse auf dieses Urteil reagieren und die verdachtslose Protokollierung des Kommunikationsverhaltens sofort stoppen. Außerdem solle die Regierung eine Initiative zur Aufhebung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einleiten. Der Arbeitskreis hatte eine Massenklage beim Bundesverfassungsgericht initiiert, der sich rund 34.000 Bürger angeschlossen haben. Das Gericht will Mitte Dezember über die Vorratsdatenspeicherung verhandeln. (anw/c't)
Heise
27.11.2009
Rumänien: Übersetzte Fassung des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung liegt vor
Das Gericht führte zur Begründung an, dass das Gesetz die in Strafprozesordnung vorgesehen Ausnahmen vom Telekommunikationsgeheimnis "zur Regel" mache. Hierdurch könne die Meinungsfreiheit nicht mehr "frei und unzensiert" ausgeübt werden, so das Gericht. Zudem wecke die sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten bei den Bürgern "die berechtigte Sorge um die Wahrung ihrer Privatsphäre und die Furcht vor einem möglichen Missbrauch". Zudem drohe die anlasslose Erfassung die Unschuldsvermutung "auszuhebeln". Insgesamt könne die VDS daher "nicht als vereinbar mit den Bestimmungen der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention erachtet werden".
"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesjustizministerin müssen jetzt auf das Gerichtsurteil reagieren, wonach die Vorratsdatenspeicherung gegen die auch in Deutschland geltende Menschenrechtskonvention verstößt", forderte Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
In Deutschland sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Umsetzungsgesetz anhängig, die bereits zu mehreren einstweiligen Verfügungen und Einschränkungen der Datennutzung geführt haben. Die mündliche Verhandlung ist für den 15.12. angesetzt. In Österreich ist die VDS noch nicht umgesetzt, ein Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit in der Begutachtung.
-- O. Langfeldt (ULD)
- AK-Vorrat 27.11.2009: Erstes Verfassungsgericht erklärt ...
- AK-Vorrat: Deutsche Übersetzung des Urteils des rumänischen ...
- Rumänische Originalfassung des Urteils [.pdf, via CCR.ro]
- VirDSB 09.10.2009: Rumänisches Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung
- Feature im VirDSB: Vorratsdatenspeicherung
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